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ÖNORM EN ISO 12696

Kathodischer Korrosionsschutz von Stahl in Beton (ISO 12696:2022)

NORMA vydaná dňa 15.10.2022

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The information about the standard:

Designation standards: ÖNORM EN ISO 12696
Publication date standards: 15.10.2022
The number of pages: 76
Approximate weight : 228 g (0.50 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Kategória: Technické normy ÖNORM

Annotation of standard text ÖNORM EN ISO 12696 :

Dieses Dokument legt Leistungsanforderungen an den kathodischen Korrosionsschutz von Stahl in Beton auf Zementbasis sowohl in neuen als auch bestehenden Bauwerken fest. Es umfasst Gebäude und Ingenieurbauwerke, einschließlich in Beton eingebetteter nicht vorgespannter und vorgespannter Bewehrung aus Kohlenstoffstahl. Es ist anwendbar auf unbeschichteten und auf organisch beschichteten Bewehrungsstahl. Es ist nicht anzuwenden für bewehrten Beton, der elektrisch leitfähige Fasern (z. B. Kohlenstoff oder Stahl) enthält. Dieses Dokument gilt für Stahl, der in Bauteile von Gebäuden oder Bauwerken eingebettet ist, die der Luft ausgesetzt, erdverlegt oder unter Wasser befindlich oder durch Gezeiten beeinflusst sind. Dieses Dokument ist nur anzuwenden für die Anwendungen des kathodischen Korrosionsschutzes von Stahl in Beton, die mit dem Ziel der Einhaltung der in 8.6 festgelegten Korrosionsschutzkriterien entwickelt wurden und bei denen die Einhaltung dieser Kriterien nachgewiesen werden kann. Hierfür ist die Bereitstellung von ausreichenden Leistungsüberwachungssystemen, wie in 6.3 festgelegt, an allen Teilen des zu schützenden Bauwerks erforderlich, um den Grad, bis zu dem die in 8.6 festgelegten Kriterien erfüllt werden, beurteilen zu können. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für galvanische Anoden oder Systeme, die zur Minderung des "Anodeneinleitungseffekts" in Ausbesserungen eingebracht werden. Dieses Dokument ist auch nicht anzuwenden für alle Formen von kathodischen Korrosionsschutzsystemen oder sonstigen elektrochemischen Behandlungen, die entweder die Anforderungen nach 8.6 nicht erfüllen können oder nicht mit den Leistungsüberwachungssystemen ausgestattet sind (siehe 6.3), die zur Beurteilung, ob die in 8.6 festgelegten Schutzkriterien erfüllt werden, notwendig sind.