Handgehaltene nicht-elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 13: Eintreibgeräte (ISO 11148-13:2017)
NORMA vydaná dňa 15.6.2019
Designation standards: ÖNORM EN ISO 11148-13
Publication date standards: 15.6.2019
The number of pages: 60
Approximate weight : 180 g (0.40 lbs)
Country: Austrian technische Norm
Kategória: Technické normy ÖNORM
Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen für handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen (im nachstehenden Text als "Eintreibgeräte" bezeichnet) zum Zweck des Eintreibens eines Eintreibgegenstandes (siehe Anhang B), um eine mechanische Verbindung oder Befestigung mit dem Werkstück herzustellen, die z. B. aus Holz und Holzwerkstoff, Kunststoff, Faserstoff (lose oder verdichtet), Zement, Metall und aus einer Kombination dieser Materialien besteht, fest. Die Eintreibgeräte für Eintreibgegenstände können mit Druckluft oder brennbaren Gasen (die durch eine Batterie oder einen Akkumulator entzündet werden dürfen) betrieben werden. Die Energie wird zu einem Eintreibgegenstand über ein Zwischenelement übertragen, welches das Gerät nicht verlässt. Diese Werkzeuge sind für den Gebrauch durch einen Benutzer bestimmt und werden durch die Hand oder Hände des Benutzers, mit oder ohne Aufhängung, z. B. einen Stabilisator, gestützt. Dieses Dokument ist auf Eintreibgeräte anwendbar, in denen Energie auf einen eingebrachten Eintreibgegenstand ausgeübt wird, um diesen in ein Werkstück zu treiben. Dieses Dokument ist nicht auf Eintreibgeräte anwendbar, für die die Energie zum Eintreiben des Eintreibgegenstandes aus Pulverkartuschen, Hydraulik oder jeder Art von Stromversorgung bezogen wird. Dieses Dokument behandelt nicht besondere Anforderungen und Modifikationen handgehaltener Maschinen, mit dem Zweck, diese in einer Aufnahmevorrichtung zu befestigen. Dieses Dokument behandelt alle wichtigen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse maßgeblich für Eintreibgeräte für Eintreibgegenstände, sowohl wenn diese zweckgemäß benutzt werden als auch bei unsachgemäßer Anwendung, soweit diese durch den Hersteller vorhergesehen werden können, mit der Ausnahme der Verwendung von Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen.